Datenschutz

Die DSGVO schreibt für viele Unternehmen in der Europäischen Union (EU) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. Diese komplexe Aufgabe kann zwar von einem Angestellten übernommen werden. Er muss dafür aber entsprechend aus- und fortgebildet sein, sowie für Datenschutzaufgaben von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden.

Für die allermeisten Unternehmen empfiehlt sich deshalb eher die Bestellung eines juristisch und technisch versierten Experten als externen Datenschutzbeauftragten. Er berät die Geschäftsführung allgemein in Fragen des Datenschutzes, schult die Mitarbeiter und kontrolliert regelmäßig die technische und organisatorische Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen.